Gebühren & Gesetze

Allgemeine Infos über die Rechnungslegung
Wie setzt sich eine Rauchfangkehrerrechnung zusammen, was ist eine Objektgebühr etc.?
Tarif der OÖ Rauchfangkehrer   --> Download

 

Wie viel darf eine Kehrung kosten?
Die Preise für Rauchfangkehrerleistungen sind in der Höchsttarifverordnung geregelt

 

Wie oft darf der Rauchfangkehrer kommen?
Prüf- u. Kehrintervalle für Fänge (Kamine) sowie Verbindungsstücke:

  • ganzjährig mit festen Brennstoffen betrieben
    • nur in der Heizperiode betrieben

6x jährl.
4x jährl.

  • ganzjährig mit Flüssigbrennstoff (bis 119kW) betrieben 
    • nur in der Heizperiode betrieben 
3x jährl.
2x jährl.
  • ganzjährig mit Flüssig- od. Festbrennstoff (ab 120kW) betrieben  
    • nur in der Heizperiode betrieben
12x jährl.
8x jährl.
  • gasförmige Brennstoffe
1x jährl.

Überprüfung der Fänge auf Dichtheit:

  • Fänge alle 10 Jahre
  • Überdruckfänge alle 5 Jahre

Feuerstättenüberprüfung:

Feuerstätten bis 15 kW alle 3 Jahre
bis 50 kW alle 2 Jahre
ab 50 kW jedes Jahr

Gesetzliche Grundlage:
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